Rechtsprechung
OLG Koblenz, 06.04.1979 - 10 U 607/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1979, 830
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 4 U 138/00
Versicherungsschutz- Trennungsprinzip, Bindungswirkung des Haftpflichturteils- …
Der Versicherungsschutz entfällt nämlich nur dann gänzlich, wenn Ausschlusstatbestände für sämtliche in Betracht kommenden Pflichtverletzungen des Klägers eingreifen; er bleibt hingegen bestehen, wenn nur eine Pflichtverletzung übrig bleibt, die nicht von einem Ausschlusstatbestand erfasst wird, selbst wenn andere Pflichtverletzungen ausgeschlossen sein sollten (vgl. OLG Koblenz, VersR 1979, 830; BGH, VersR 1962, 557;… Prölss/Martin, a.a.O., § 149 Rdnr. 31): Mehrere Pflichtverletzungen sind in einem solchen Fall nebeneinander ursächlich für die Haftung des Versicherungsnehmers und jede dieser Pflichtverletzungen kann hinweggedacht werden, ohne dass der Versicherungsschutz entfällt, solange nur eine haftungsbegründende Pflichtverletzung übrig bleibt, die versichert ist. - OLG Köln, 27.02.1996 - 9 U 114/95
Versicherungsrechtlicher Abwehranspruch für wegen Beschädigung eines Flugzeugs zu …
Denn der versicherungsrechtliche Abwehranspruch ist schon dann gegeben, wenn gegen den Versicherten ein Anspruch geltend gemacht wird, der, sei es auch nur neben anderen Rechtsgründen, mit einem unter den Schutzbereich des Versicherungsvertrages fallenden Rechtsverhältnis begründet wird (vgl. OLG Koblenz VersR 1979, 830 ff;… Prölss/Martin, a.a.O., § 149 Anm. 1 b cc, S. 706 m.w.N.).